Mobiler Kindergarten

Seit 1996 gilt in Deutsch­land der Rechts­an­spruch auf einen Kin­der­gar­ten­platz für Kin­der ab drei Jah­ren, seit 2013 haben zudem Kin­der ab Voll­endung des ers­ten Lebens­jah­res bis zum drit­ten Lebens­jahr ein Anrecht auf früh­kind­li­che För­de­rung in einer Tages­ein­rich­tung oder in der Kindertagespflege.

An der Schu­le für Cir­cus­kin­der in NRW wer­den seit 1999 Kin­der mit ihrem fünf­ten Geburts­tag in die vor­ge­zo­ge­ne Schul­ein­gangs­pha­se auf­ge­nom­men. In spie­le­ri­scher Form wer­den ihnen dabei Grund­fer­tig­kei­ten als Vor­aus­set­zun­gen für das eigent­li­che schu­li­sche Ler­nen ver­mit­telt. Cir­cus­kin­der haben ansons­ten wäh­rend der Rei­se­zeit kaum die Mög­lich­keit, eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung zu besuchen.

Um einen chan­cen­glei­chen Ein­stieg der Cir­cus­kin­der in das ers­te Schul­jahr zu ermög­li­chen, ist eine früh­zei­tig anset­zen­de För­de­rung nötig. Auf­grund der Mobi­li­tät der Fami­li­en stellt eine mobi­le Kin­der­ta­ges­stät­te die ein­zi­ge Mög­lich­keit dar, um eine ent­spre­chen­de Chan­cen­gleich­heit zu ver­wirk­li­chen und das Recht auf einen Kin­der­gar­ten­platz zu gewähr­leis­ten. Die För­de­rung soll­te in ent­spre­chend aus­ge­stat­te­ten “Kin­der­gar­ten­mo­bi­len” statt­fin­den und von Fach­kräf­ten durch­ge­führt wer­den. Ähn­li­che “mobi­le Kitas” wer­den bereits mit Erfolg z.B. in der Stadt Gel­sen­kir­chen für Flücht­lings­kin­der eingesetzt.

Die Schu­le für Cir­cus­kin­der in NRW setzt sich seit eini­gen Jah­ren für ein ent­spre­chen­des Modell für Kin­der aus Cir­cus­fa­mi­li­en ein und hofft, dass die­ses Pro­jekt in naher Zukunft umge­setzt wer­den kann.