Warum eine reisende Schule?

Jedes Kind hat das Recht auf gleich­wer­ti­ge Bil­dung vor dem Hin­ter­grund eines Lebens auf der Reise…

Es “ist zunächst dar­an zu erin­nern, dass es sowohl eine Schul­pflicht als auch ein Recht auf Schul­bil­dung gibt, das der Staat zu garan­tie­ren hat. Dem Recht auf Schul­bil­dung steht bei Kin­dern Rei­sen­der ein Zustand der schu­li­schen Nicht­ver­sor­gung bzw. kläg­li­cher Unter­ver­sor­gung gegen­über.” So stand es schon 1985 in den Pro­to­kol­len der Evan­ge­li­schen Aka­de­mie Loccum.

Unterwegs zur Schule

  • häu­fig ist der Besuch eines Kin­der­gar­tens nicht möglich
  • nahe­zu wöchent­lich wech­seln­de Lehrkräfte
  • stän­dig wech­seln­de The­men und Mate­ria­li­en (mehr­fach das ‚A‘, nie das ‚B‘ gelernt)
  • erschwer­te Bedin­gun­gen, einen Schul­ab­schluss zu erreichen

Schule unterwegs an der SfC

  • vor­ge­zo­ge­ne Schul­ein­gangs­pha­se ab dem fünf­ten Lebensjahr
  • kon­stan­te Bezugspersonen
  • kon­ti­nu­ier­li­ches Ler­nen im indi­vi­du­el­len Lernprofil
  • indi­vi­du­ell abge­stimm­te und geziel­te Vor­be­rei­tung auf die Abschlussprüfungen

Wohin geht die Reise?

Eine in NRW funk­tio­nie­ren­de Schu­le für Cir­cus­kin­der stößt im föde­ra­len Sys­tem der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land an ihre Grenzen.

Eine Schu­le für Rei­sen­de, beschränkt auf ein­zel­ne Bun­de­län­der oder Berufs­spar­ten, ent­spricht nicht der Lebens­wirk­lich­keit von Kin­dern beruf­lich Rei­sen­der. Es muss das Bestre­ben sein, zusam­men mit ande­ren Bil­dungs­part­nern gemein­sam eine Lösung für alle Kin­der beruf­lich Rei­sen­der zu verwirklichen.